Fördermöglichkeiten

- Optionen im Überblick -

Fördermöglichkeiten für die berufliche Weiterbildung in Deutschland

Eine regelmäßige und berufsbegleitende Weiterbildung erweitert Ihre Fachkenntnisse, verbessert Ihre Karrierechancen und trägt somit maßgeblich zu einem nachhaltigen Berufserfolg bei. Um Sie finanziell dabei zu unterstützen, stehen Ihnen verschiedene Förderprogramme von Bund und Ländern zur Verfügung.

Ob für eine Weiterbildung im Online Marketing, Social Media, Webdesign, Projektmanagement im E-Commerce, Touristik oder in der Immobilienwirtschaft: Wir helfen Ihnen dabei, das passende Förderprogramm zu finden. Hier erhalten Sie einen Überblick über die verschiedenen Fördermöglichkeiten, die je nach Ihrer beruflichen Situation aufgeführt sind. Die Antragstellung erfolgt in der Regel direkt bei der entsprechenden Förderstelle, wie beispielsweise der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Sie haben Fragen zu den Fördermöglichkeiten unserer IHK-zertifizierten Fernlehrkursen oder wünschen nähere Informationen zu den Kursinhalten und dem Kursablauf Ihrer gewünschten Weiterbildung? Wir sind gern für Sie da und beraten Sie persönlich. Kontaktieren Sie uns hierfür gern telefonisch oder schreiben Sie uns eine Nachricht. Wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.

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Förderung für ArbeitssuchendeFörderung für BerufstätigeFörderung für Arbeitgeber und Selbstständige

  

Förderung für Arbeitssuchende

Sie sind aktuell arbeitssuchend und möchten eine unserer IHK-zertifizierte Weiterbildungen nutzen, um Ihre beruflichen Perspektiven und Karrierechancen im Bereich Online Marketing, Social Media, Webdesign, E-Commerce, Touristik oder Immobilienwirtschaft zu verbessern? Auch wenn Sie als Quereinsteiger tätig werden möchten, profitieren Sie von verschiedenen staatlichen Förderprogrammen – abhängig von Ihren individuellen Voraussetzungen und der Dauer Ihrer Arbeitslosigkeit.

Bildungsgutschein

Der Bildungsgutschein zählt zu den am meisten bekannten staatlichen Förderprogrammen für Personen, die von Arbeitslosigkeit bedroht oder bereits auf Jobsuche sind. Mit einem Bildungsgutschein können Sie die Kosten unserer förderfähigen Weiterbildungen zu 100 Prozent von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter finanzieren lassen. Sobald Sie den Bildungsgutschein erhalten haben, haben Sie drei Monate Zeit, diesen bei uns einzulösen.

Wer ist förderberechtigt?

Eine Förderung der beruflichen Weiterbildung mittels Bildungsgutschein ist möglich, wenn Sie von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder bereits arbeitslos. In bestimmten Fällen kann der Bildungsgutschein auch für Berufstätige infrage kommen, wenn er dazu beiträgt, Ihren Arbeitsplatz zu sichern oder einen Bildungsabschluss nachzuholen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Kosten der meisten unserer IHK-zertifizierten Weiterbildungen werden mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit zu 100 Prozent übernommen, einschließlich der Testgebühren. Zusätzlich können auch die Kosten für ein in der Weiterbildungsmaßnahme enthaltenes Bewerbungstraining übernommen werden.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Um einen Bildungsgutschein zu beantragen, ist ein persönliches Beratungsgespräch mit Ihrem Ansprechpartner der zuständigen Agentur für Arbeit oder des Jobcenters erforderlich. Bei dem vereinbarten Termin besprechen Sie Ihre Pläne zur Weiterbildung mit dem/der entsprechenden Sachbearbeiter/-in und erhalten bei positiver Bewilligung Ihren Bildungsgutschein, den Sie bei uns innerhalb von drei Monaten einlösen können.

Hinweis: Für die Ausstellung des Bildungsgutscheins benötigt Ihr/e zuständige/r Sachbearbeiter/-in bei der Agentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter die Maßnahmenummer des entsprechenden Online Kurses. Diese lauten:

  1. Online Marketing Consultant (IHK) 075 / 345 / 2022
  2. Social Media Manager/-in (IHK)                                                                075 / 293 / 2022
  3. Social Advertising Manager/-in (IHK) 075 / 59 / 2022
  4. Content Marketing Manager/-in (IHK) 075 / 55 / 2023
  5. Digital Leader – Digitale Führungskraft (IHK) auf Anfrage
  6. Projektmanager/-in E-Commerce (IHK)                                                075 / 391 / 2022
  7. AR/VR Marketing Manager/-in (IHK) 075 / 387 / 2019
  8. Webdesigner/-in (IHK) 075 / 348 / 2022
  9. Design Manager/-in (IHK) 075 / 187 / 2022
  10. IT-Security Manager/-in (IHK) 075 / 407 / 2021
  11. Reisebüroleiter/-in (IHK) 075 / 71 / 2022
  12. Selbstständige/r Reiseberater/-in (IHK)                 auf Anfrage
  13. Facility Management Agent (IHK) 075 / 335 / 2021
  14. Immobilien Management Consultant (IHK) 075 / 186 / 2023
  15. Immobilienmakler/-in (IHK) 075 / 260 / 2022
  16. Office Manager/-in (IHK) 075 / 445 / 2022
  17. Onlineredakteur/-in (IHK) auf Anfrage
  18. Cross Event Creator (IHK) auf Anfrage
  19. Personalberater/-in (IHK) 075 / 366 / 2021
  20. Fachkraft für Personalberatung und -vermittlung (IHK)                 075 / 6 / 2023
  21. Performance Recruiter/-in (IHK) auf Anfrage
  22. Recruiter/-in (IHK) 075 / 82 / 2023
  23. Sales Manager/-in (IHK)                                                                075 / 258 / 2022

Bitte beachten Sie außerdem, dass wir Ihren Bildungsgutschein vor Beginn der Weiterbildung unausgefüllt im Original benötigen.

 

Weiterbildungsgeld und Bürgergeld-Bonus

Sofern Sie Bürgergeld beziehen und eine berufsabschlussbezogene Weiterbildung absolvieren (wollen), erhalten Sie ab Juli 2023 ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro. Voraussetzung hierfür ist, dass die Umschulung oder der Kurs mit einer anerkannten Ausbildungsprüfung abschließt.

Des Weiteren werden auch Weiterbildungen und Coachings ohne Berufsabschluss gefördert, sofern sie länger als acht Wochen dauern und Ihre beruflichen Chancen verbessern – was auf all unsere IHK-zertifizierten Weiterbildungsangebote zutrifft.  In diesem Fall steht Ihnen ein anrechnungsfreier monatlicher Bürgergeld-Bonus in Höhe von 75 Euro zu, der Ihnen zusätzlich zu Ihrem regulären Bürgergeld gezahlt wird.

Teilnehmer/-innen unserer IHK-zertifizierten Weiterbildungen profitieren somit nicht nur von der Übernahme der Weiterbildungskosten, sondern erhalten auch eine monatliche finanzielle Belohnung für ihre Investition in ihre berufliche Zukunft. Weitere Informationen zum Weiterbildungsgeld, zum Bürgergeld-Bonus sowie zur Beantragung der jeweiligen Förderung erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter, für die Sie zuständig sind.

Förderung durch Landesprogramme

Eine weitere Option zur Förderung unserer Bildungsangebote besteht darin, von den spezifischen Förderprogrammen Ihres Bundeslandes Gebrauch zu machen. Dazu haben Sie die Möglichkeit, in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zu recherchieren, die Ihnen eine gezielte Suche nach passenden Fördermöglichkeiten in Ihrer Region bzw. Ihrem Bundesland ermöglicht.

Sie haben Fragen zu den Fördermöglichkeiten für Arbeitssuchende oder wünschen nähere Informationen zu den Kursinhalten und dem Kursablauf Ihrer gewünschten Weiterbildung? Wir sind gern für Sie da und beraten Sie persönlich. Kontaktieren Sie uns hierfür gern telefonisch oder schreiben Sie uns eine Nachricht. Wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.

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Förderung für Berufstätige

Sind Sie derzeit berufstätig und planen, in Ihre berufliche Zukunft mit einer unserer IHK-zertifizierten Weiterbildungen zu investieren? Gute Entscheidung! Sowohl der Bund als auch die Länder unterstützen Sie dabei und bieten Ihnen attraktive Fördermöglichkeiten, um Ihr Fachwissen kontinuierlich auszubauen und Ihnen neue Karrieremöglichkeiten zu eröffnen, darunter:

 

Qualifizierungschancengesetz

Seit dem 1. Januar 2019 ermöglicht das Qualifizierungschancengesetz Arbeitnehmern die Förderung einer zukunftsorientierten Weiterbildung, um bestehende Fachkenntnisse zu erneuern oder zu erweitern. Dafür muss die jeweilige berufsbegleitende Weiterbildung in Abstimmung mit dem Arbeitgeber erfolgen und darauf abzielen, den Arbeitsplatz zu sichern und/oder neue Aufgaben zu übernehmen.

Wer wird gefördert?

Arbeitnehmer, die in Absprache mit ihrem Arbeitgeber eine zukunftsorientierte Weiterbildung absolvieren möchten, um ihre Fachkenntnisse zu aktualisieren oder zu erweitern, können diese durch das Qualifizierungschancengesetz fördern lassen. Ziel ist es, besonders angesichts des digitalen Wandels, die aktuelle Position im Unternehmen zu festigen und die berufliche Weiterentwicklung zu unterstützen.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind berufsbegleitende Weiterbildungen, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, sowie die Lohnkosten für den Arbeitgeber während der Weiterbildung.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Je nach Betriebsgröße übernimmt der Staat zwischen 15 Prozent und 100 Prozent der Weiterbildungskosten. Zusätzlich kann der Zuschuss für ältere und schwerbehinderte Menschen bis zu 100 Prozent betragen. Während der Weiterbildung werden die Lohnkosten mit 25 Prozent bis 75 Prozent (abhängig von der Betriebsgröße) gefördert.

Eine Voraussetzung zur Förderung ist, dass Ihre letzte genehmigte Weiterbildung durch das Qualifizierungschancengesetz mindestens vier Jahre zurückliegt (außer bei Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern sowie bei älteren und schwerbehinderten Mitarbeitern).

Wie erfolgt die Antragstellung?

Der Antrag auf Förderung gemäß dem Qualifizierungschancengesetz muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingereicht werden. Weitere Informationen zum Förderprogramm und zur Beantragung der Förderung erhalten Sie bzw. Ihr Arbeitgeber über den Arbeitgeber Service der zuständigen Agentur für Arbeit oder bundesweit telefonisch unter 0800 4 555520.

 

Bildungsgutschein

Nicht nur Arbeitssuchende, sondern auch Arbeitnehmer, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, haben die Möglichkeit, sich die Kosten einer berufsbegleitenden Weiterbildungen durch einen  Bildungsgutschein fördern zu lassen. Die Förderung erfolgt mit bis zu 100 Prozent über Ihre zuständige Agentur für Arbeit. Nach Erhalt des Bildungsgutscheins haben Sie drei Monate Zeit, diesen bei einem zugelassenen Bildungsträger einzulösen.

Wer wird gefördert?

Berufstätige, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind und eine zukunftsorientierte Weiterbildung absolvieren möchten, um ihren Arbeitsplatz zu erhalten, können eine Weiterbildungsförderung über einen Bildungsgutschein beantragen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die meisten unserer IHK-zertifizierten Weiterbildungen werden zu 100 Prozent von Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder Ihrem zuständigen Jobcenter übernommen, die Ihnen den Bildungsgutschein ausstellen.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Für die Beantragung eines Bildungsgutscheins ist ein persönliches Beratungsgespräch mit Ihrem Ansprechpartner Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit erforderlich. Bei diesem Termin besprechen Sie persönlich Ihre Weiterbildungspläne und erhalten bei entsprechender Bewilligung Ihren Bildungsgutschein, den Sie innerhalb von drei Monaten bei uns einlösen können.

Hinweis: Um den Bildungsgutschein ausstellen zu lassen, benötigt Ihr/e zuständige/r Sachbearbeiter/-in bei der Agentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter die Maßnahmenummer des entsprechenden Online-Kurses. Die Maßnahmenummern der jeweiligen Fernlehrkurse lauten wie folgt:

  1. Online Marketing Consultant (IHK) 075 / 345 / 2022
  2. Social Media Manager/-in (IHK)                                                                075 / 293 / 2022
  3. Social Advertising Manager/-in (IHK) 075 / 59 / 2022
  4. Content Marketing Manager/-in (IHK) 075 / 55 / 2023
  5. Digital Leader – Digitale Führungskraft (IHK) auf Anfrage
  6. Projektmanager/-in E-Commerce (IHK)                                                075 / 391 / 2022
  7. AR/VR Marketing Manager/-in (IHK)                                                075 / 387 / 2019
  8. Webdesigner/-in (IHK) 075 / 348 / 2022
  9. Design Manager/-in (IHK) 075 / 187 / 2022
  10. IT-Security Manager/-in (IHK) 075 / 407 / 2021
  11. Reisebüroleiter/-in (IHK) 075 / 71 / 2022
  12. Selbstständige/r Reiseberater/-in (IHK)                 auf Anfrage
  13. Facility Management Agent (IHK) 075 / 335 / 2021
  14. Immobilien Management Consultant (IHK) 075 / 186 / 2023
  15. Immobilienmakler/-in (IHK) 075 / 260 / 2022
  16. Office Manager/-in (IHK) 075 / 445 / 2022
  17. Onlineredakteur/-in (IHK) auf Anfrage
  18. Cross Event Creator (IHK) auf Anfrage
  19. Personalberater/-in (IHK) 075 / 366 / 2021
  20. Fachkraft für Personalberatung und -vermittlung (IHK)                 075 / 6 / 2023
  21. Performance Recruiter/-in (IHK) auf Anfrage
  22. Recruiter/-in (IHK) 075 / 82 / 2023
  23. Sales Manager/-in (IHK) 075 / 258 / 2022

Bitte beachten Sie außerdem, dass wir Ihren Bildungsgutschein vor Beginn der Weiterbildung unausgefüllt im Original benötigen.

 

Steuerliche Förderung (Werbungskosten)

Die Aufwendungen für eine berufliche Weiterbildung können von Ihnen als Arbeitnehmer/-in im Rahmen Ihrer jährlichen Steuererklärung als Werbungskosten abgesetzt werden. Falls Ihr/e Arbeitgeber/-in die Weiterbildungskosten erstattet, können Sie die Einnahmen zudem steuerfrei erhalten.

Damit Ihre Weiterbildung steuerlich anerkannt wird, muss sie gemäß § 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) dazu dienen, Ihre berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten, anzupassen, zu erweitern oder beruflich aufzusteigen. Eine Weiterbildung kann z. B. auch die Umschulung in einem ganz neuen Berufsfeld beinhalten. Dies bedeutet, dass eine Fortbildung oder Weiterbildung entweder Ihre berufliche Qualifikation innerhalb Ihres aktuellen Berufs fördern oder darüber hinausgehen muss.

Welche Kosten können steuerlich abgesetzt werden?

Folgende Fort- und Weiterbildungskosten können Sie in Ihrer Steuererklärung als berufliche Ausgaben in der Anlage N angeben:

  • Kursgebühren
  • Fahrtkosten
  • Übernachtungskosten (z. B. Hotel)
  • Verpflegungsmehraufwand (aktuell 24 Euro pro Tag bei einer Fortbildungsreise mit Übernachtung)
  • Arbeitsmittel (z. B. Fachbücher oder Schreibutensilien)

Es gibt keine Höchstgrenze für diese Kosten. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung bei Umschulung

Falls Ihre Erwerbsfähigkeit aufgrund von gesundheitlichen Problemen bedroht oder eingeschränkt ist, haben Sie die Möglichkeit, eine Umschulungs- oder Weiterbildungsförderung über die Deutsche Rentenversicherung zu beantragen. Die sogenannten „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ sind darauf ausgerichtet, die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen und werden allen Versicherten gewährt, die ihre bisherige berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben können.

Das Förderprogramm zielt darauf ab, die Integration der Betroffenen in den Arbeitsmarkt aufrechtzuerhalten oder eine Rückkehr ins Berufsleben zu ermöglichen. Dies umfasst auch Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Menschen mit Berufsunfähigkeit, um ihnen neue berufliche Perspektiven zu eröffnen.

Wer wird gefördert?

Eine Umschulungs- und Weiterbildungsförderung durch die Deutsche Rentenversicherung kann beantragt werden, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Sie sind gesundheitlich so eingeschränkt, dass Sie Ihre bisherige berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben können.
  • Sie sind seit mindestens 15 Jahren bei der Deutschen Rentenversicherung versichert.
  • Die Fördermaßnahme erfolgt direkt im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation.
  • Ohne die Förderung müssten Sie eine Rente aufgrund Ihrer verminderten Erwerbsfähigkeit erhalten.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Umschulungs- bzw. Weiterbildungskosten werden von der Deutschen Rentenversicherung vollständig übernommen.

Dazu gehören:

  • Kurs- und Prüfungsgebühren
  • Kosten für die Unterkunft (bei Bildungsmaßnahmen außerhalb des Wohnorts)
  • Verpflegungskosten
  • Fahrtkosten
  • Lernmaterialien
  • Bei Bedarf auch Kosten für eine notwendige Kinderbetreuung

Während der Maßnahmen erhalten Sie zusätzlich ein Übergangsgeld. Die Höhe des Übergangsgeldes basiert auf einem fiktiven Gehalt einer gleichaltrigen Person, die einen vergleichbaren Beruf ausübt.

Der Antrag für eine Weiterbildungsförderung durch die Deutsche Rentenversicherung muss bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt werden. Dort erhalten Sie die entsprechenden Antragsformulare sowie Unterstützung bei der Antragstellung. Es besteht auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Förderung durch Landesprogramme

Zusätzlich zu den bundesweiten Förderprogrammen haben Sie die Möglichkeit, sich unsere IHK-zertifizierten Weiterbildungen über spezifische Förderprogramme der einzelnen Bundesländer fördern zu lassen. Diese Förderprogramme sind in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, zusammen mit den bundesweiten Förderprogrammen, gebündelt und abrufbar.

Sie haben Fragen zu den Fördermöglichkeiten für Berufstätige oder wünschen nähere Informationen zu den Kursinhalten und dem Kursablauf Ihrer gewünschten Weiterbildung? Wir sind gern für Sie da und beraten Sie persönlich. Kontaktieren Sie uns hierfür gern telefonisch oder schreiben Sie uns eine Nachricht. Wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.

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Förderung für Arbeitgeber und Unternehmer

Aktuell stehen Unternehmen aller Branchen vor verschiedenen Herausforderungen wie zunehmendem Wettbewerb, anhaltendem Fachkräftemangel oder fortschreitender Digitalisierung. Um die Wettbewerbsfähigkeit und Weiterentwicklung des Unternehmens sicherzustellen, ist es unerlässlich, sich regelmäßig beruflich weiterzubilden. Vor allem durch die Investition in qualifiziertes Personal profitieren Sie als Arbeitgeber/-in von einer gesteigerten Produktivität, Innovation und Mitarbeiterbindung. Der Staat unterstützt Sie und ihre Mitarbeiter dabei mit folgenden Fördermöglichkeiten:

 

Qualifizierungschancengesetz

Als Arbeitgeber profitieren Sie von dem Qualifizierungschancengesetz in mehrfacher Hinsicht und können sich bis zu 100 Prozent der Weiterbildungskosten Ihrer Mitarbeiter, je nach Größe Ihres Unternehmens, bezuschussen lassen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Erweiterungsqualifizierungen, die Ihre Mitarbeiter auf zukünftige Entwicklungen und den (digitalen) Strukturwandel vorbereiten.

Durch die finanzielle Förderung der Weiterbildungs- und Lohnkosten werden Sie entlastet, während Ihre Mitarbeiter gezielt weitergebildet werden, um optimal auf aktuelle und zukünftige Herausforderungen vorbereitet zu sein. Dies verschafft Ihnen einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil und ermöglicht Ihnen die Gewinnung qualifizierter Fachkräfte.

Wer kann gefördert werden?

Beschäftigte, die in Absprache mit Ihnen als Arbeitgeber eine zukunftsorientierte Weiterbildung wie unseren Online Marketing Kurs absolvieren möchten, um ihre Fachkenntnisse und Fähigkeiten zu erweitern oder zu aktualisieren, sind förderfähig.

Beachten Sie, dass die vorherige Ausbildung oder vergleichbare Weiterbildung mindestens vier Jahre zurückliegen muss, es sei denn, es handelt sich um Betriebe mit weniger als 250 Mitarbeitern oder ältere und schwerbehinderte Mitarbeiter.

Was wird gefördert?

Die Förderung umfasst die Kosten für berufsbegleitende Weiterbildungen, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, sowie die Lohnkosten Ihrer Beschäftigten während der Weiterbildung.

Wie hoch ist die Förderung?

Je nach Größe Ihres Unternehmens übernimmt der Staat zwischen 15 Prozent und 100 Prozent der Weiterbildungskosten für Ihre Mitarbeiter. Zusätzlich können Sie einen Zuschuss zu den Weiterbildungskosten für ältere und schwerbehinderte Mitarbeiter in Höhe von bis zu 100 Prozent erhalten. Auch die Lohnkosten während der Weiterbildung werden je nach Betriebsgröße mit 25 Prozent bis 75 Prozent gefördert.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Der Antrag auf Förderung gemäß dem Qualifizierungschancengesetz muss bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit eingereicht werden. Weitere Informationen über das Förderprogramm und die konkrete Förderhöhe für Ihr Unternehmen erhalten Sie über den Arbeitgeber Service Ihrer Agentur für Arbeit oder bundesweit über die Rufnummer 0800 4555520.

Weiterbildungsförderung während der Kurzarbeit

Durch die Inanspruchnahme einer Weiterbildungsförderung während der Kurzarbeit durch die Agentur für Arbeit haben Sie die Möglichkeit, Leerlaufzeiten im Unternehmen zu minimieren und personelle Überkapazitäten zu nutzen. Indem Sie Ihre Mitarbeiter weiterbilden, können Sie Ihr Personal auf neue Herausforderungen vorbereiten und sich dadurch einen deutlichen Wettbewerbsvorteil verschaffen.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Beschäftigte, die sich in Kurzarbeit befinden und gleichzeitig an einer zukunftsorientierten Weiterbildung teilnehmen.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind die Kosten für berufliche Weiterbildungen, die während der Kurzarbeit begonnen wurden. Die Weiterbildung muss eine Mindestdauer von 120 Stunden haben und von einem zugelassenen Bildungsträger durchgeführt werden. Unsere Online-Marketing-Weiterbildung erfüllt beide Voraussetzungen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung hängt von der Betriebsgröße ab und kann zwischen 15 Prozent und 100 Prozent der Lehrgangskosten betragen.

Darüber hinaus werden Ihnen als Arbeitgeber bis zum 31. Juli 2023 die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge für die Beschäftigten erstattet, die sich in Kurzarbeit befinden und gleichzeitig an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen (gemäß § 106a SGB III).

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Weiterbildungsmaßnahme förderfähig ist und eine potenzielle Unterstützung durch die Agentur für Arbeit in Anspruch genommen werden kann:

  • Die Weiterbildungsmaßnahme umfasst eine Gesamtdauer von mehr als 120 Stunden. Diese Stunden müssen nicht ununterbrochen absolviert werden, sondern können sich auf verschiedene Zeiträume erstrecken.
  • Die Maßnahme und der Bildungsträger sind zugelassen. Das bedeutet, dass die Weiterbildungsmaßnahme von einer anerkannten Institution oder Organisation durchgeführt wird und den Qualitätsstandards entspricht, die von den zuständigen Behörden festgelegt wurden.

ODER

  • Die Weiterbildungsmaßnahme bereitet auf ein Fortbildungsziel vor, das gemäß dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz förderfähig ist. In diesem Fall muss der Bildungsträger geeignet sein, um die entsprechende Fortbildung anzubieten und durchzuführen.

 

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Antragstellung zur Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge und der Lehrgangskosten erfolgt über Ihre zuständige Agentur für Arbeit. Weitere Informationen zum Förderprogramm und zur Antragsstellung erhalten Sie vom Arbeitgeber Service der Agentur für Arbeit oder bundesweit unter der Telefonnummer 0800 4555520.

 

Förderung für Rehabilitanden

Auch wenn Mitarbeiter gesundheitlich beeinträchtigt sind, muss ihre berufliche Leistungsfähigkeit nicht zwingend eingeschränkt sein. Mit entsprechenden Unterstützungsmaßnahmen besteht die Möglichkeit, den Arbeitsplatz zu erhalten oder sich wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Als Arbeitgeber können Sie von Weiterbildungs- und Eingliederungszuschüssen für Rehabilitanden profitieren. Je nach individuellem Fall und zuständigem Träger sind die Kosten für „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ ( kurz LTA) zu 100 Prozent förderfähig. Dazu gehören auch unsere IHK-zertifizierten Weiterbildungen.

 

Wer wird gefördert?

 Die Förderung der beruflichen Rehabilitation richtet sich an Beschäftigte, wenn:

  • die Ausbildungs-, Arbeits-, Berufs- oder Erwerbsfähigkeit aufgrund einer Krankheit oder körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung erheblich gefährdet oder beeinträchtigt ist
  • besondere Unterstützung für eine dauerhafte Eingliederung in Ausbildung, Arbeit und Beruf erforderlich ist
  • die berufliche Rehabilitation eine Erhaltung des Arbeitsplatzes trotz teilweiser Erwerbsminderung möglich ist

 

Was wird gefördert?

Förderfähig sind die Kosten für „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ im Rahmen der beruflichen Rehabilitation. Dazu gehören beispielsweise:

  • Unterstützung bei der Jobsuche und Berufsvorbereitung
  • berufliche Aus- und Weiterbildungen
  • Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen
  • weitere Leistungen in Absprache mit dem zuständigen Träger

 

Die Weiterbildungs- und Eingliederungszuschüsse können Sie als Arbeitgeber erhalten, wenn Sie auf den möglichen Rehabilitationsbedarf Ihrer Mitarbeiter hinweisen, sei es beim Betriebsarzt, der Berufsgenossenschaft, im betrieblichen Eingliederungsmanagement oder über den Arbeitgeber Service der Agentur für Arbeit.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung hängt vom individuellen Fall Ihres Mitarbeiters ab und wird vom entsprechenden Träger übernommen. Folgende Träger können die Förderung übernehmen und dort beantragt werden:

  • Agentur für Arbeit oder Jobcenter.
  • Deutsche Rentenversicherung (DRV).
  • Berufsgenossenschaft (bei Arbeits- oder Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten).
  • private Versicherungsanstalten (PVN) bei vorhandener Berufsunfähigkeitsversicherung.

 

Förderung durch Landesprogramme

Neben den bundesweiten Förderprogrammen haben Arbeitgeber und Unternehmer, darunter z. B. auch Existenzgründer, Solo-Selbständige oder Freiberufler, die Möglichkeit, ihre Weiterbildung über individuelle Förderprogramme des jeweiligen Bundeslandes fördern zu lassen. Diese Förderprogramme sind zusammen mit den bundesweiten Förderprogrammen und der Europäischen Union in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz aufgeführt.

Sie haben Fragen zu den Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber und Unternehmer oder wünschen nähere Informationen zu den Kursinhalten und dem Kursablauf Ihrer gewünschten Weiterbildung? Wir sind gern für Sie da und beraten Sie persönlich. Kontaktieren Sie uns hierfür gern telefonisch oder schreiben Sie uns eine Nachricht. Wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.

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Mögliche Förderprogramme für Österreich

Die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung stellt eine gute Navigationshilfe im Dschungel möglicher Förderprogramme dar. Sie gilt als ausführliche Datenbank entsprechend der einzelnen Bundesländer. Außerdem können Sie durch eine komfortable Suchmaske die für Sie relevante Fördermöglichkeit im Rahmen einer geplanten Weiterbildung schnell finden.

Nähere Informationen finden Sie unter:
https://erwachsenenbildung.at/bildungsinfo/kursfoerderung/